Kosten
Grundlage ist die Vereinbarung eines individuellen Treuhand- und Servicevertrages, der alle
Komponenten der Zusammenarbeit regelt.
Eine darin festgelegte Servicing-Fee, deren Höhe variiert nach Volumen, Struktur (persönliche
und/oder dingliche Sicherheiten) sowie Anzahl der zu bearbeitenden Fälle eines Portfolios, umfaßt
die laufende Bearbeitung inkl. Strategieberatung und Berichterstattung. Darüberhinaus wird
üblicherweise eine erfolgsabhängige Success-Fee für die oberhalb der Erwartungen liegenden
Rückführungspotentiale vereinbart.
Verwertungskosten Dritter (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) werden gesondert und nach
vorheriger Absprache in Rechnung gestellt.
Nach Erfahrungswerten liegt ein jährliches Provisionsvolumen ab 40 zu bearbeitenden Fällen in
einem gemischten Portfolio nicht unter € 100.000,--; im Rahmen einer Einzelfallprüfung werden diese
Werte exakt bestimmt.

