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Kosten

Grundlage ist die Vereinbarung eines individuellen Treuhand- und Servicevertrages, der alle Komponenten der Zusammenarbeit regelt.

Eine darin festgelegte Servicing-Fee, deren Höhe variiert nach Volumen, Struktur (persönliche und/oder dingliche Sicherheiten) sowie Anzahl der zu bearbeitenden Fälle eines Portfolios, umfaßt die laufende Bearbeitung inkl. Strategieberatung und Berichterstattung. Darüberhinaus wird üblicherweise eine erfolgsabhängige Success-Fee für die oberhalb der Erwartungen liegenden Rückführungspotentiale vereinbart.

Verwertungskosten Dritter (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) werden gesondert und nach vorheriger Absprache in Rechnung gestellt.

Nach Erfahrungswerten liegt ein jährliches Provisionsvolumen ab 40 zu bearbeitenden Fällen in einem gemischten Portfolio nicht unter € 100.000,--; im Rahmen einer Einzelfallprüfung werden diese Werte exakt bestimmt.

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